Gestern wurde im Vermittlungverfahren des Europäischen Parlaments eine Einigung über amendment 138 beim sogenannten Telekom-Paket (englischer Beitrag) erzielt. Ich will das Ergebnis hier kurz bewerten.
Durch das Telekom-Paket sollen die Telekommunikationsregeln von 2002 geändert werden. Das Parlament hat dabei im Mitentscheidungsverfahren erheblichen Einfluss. Bereits in der ersten Lesung (24. September 2008) kam es zu Änderungen durch das Parlament. Unter wurde anderem das viel diskutierte amendment 138 angenommen.
Im April 2009 machten NGOs darauf aufmerksam, dass das amendment bei der zweiten Lesung auf der Kippe stehe. Bei der zweiten Lesung (5. Mai) fand jedoch der Antrag von Grünen und Liberalen, die Nutzung des Internets bei Urheberrechtsverletzungen nur nach richterlicher Anordnung zu sperren, überraschend eine Mehrheit.
Der Rat forderte nun eine Art Schnellverfahren ohne Richter gegen Tauschbörsenbenutzer. Das Parlament bestand hingegen auf einem ordentlichen Gerichtsverfahren. Nach einigem hin und her im Vermittlungsverfahren kam es am 4. November zu einer Einigung über einen gemeinsamen Entwurf.
Bewertung: Richtervorbehalt ohne Richter?
Erst einmal ist es positiv, dass das Parlament darauf bestanden hat, dass es einen Verfahrensvorbehalt gibt. Provider werden nicht einseitig Personen vom Netz “abklemmen” können. Die Opposition im Parlament kann daher mit dem Erreichten durchaus zufrieden sein. Einige NGOs hätten sich freilich mehr gewünscht. Sie nennen den Kompromiss „aufgeweicht“ bis „disappointing“.
Bedauerlich ist, dass der Grundsatz der Netzneutralität nicht festgeschrieben wird. Filesharer sind daher vor Netzsperren durch Provider nicht besonders gut geschützt. Der Kompromiss schreibt nun zwar einen Verfahrensvorbehalt fest, aber die Rede ist nur von einem „fairen und unparteiischen Verfahren“ („prior fair and impartial procedure“), das vor eventuellen Netzsperren stattfinden soll.
Ich übersetze “impartial” hier nicht wie andere mit “unabhängig”, denn das einschlägige Wort bei richterlichen Kontrollen wäre eigentlich „independent“. Das Verfahren muss also IMHO nicht notwendig ein Richtervorbehalt sein. Garantiert werden soll dagegen der nachträgliche effektive und zeitige Rechtsweg („right to an effective and timely judicial review“). Dafür sind also klar Gerichte zuständig.
Ich sehe es so, dass „three-strikes“-Modelle damit im Grundsatz zulässig bleiben. Das ist schade. Immerhin hat das Parlament im Mai noch mit 407 zu 57 Stimmen (171 Enthaltungen) für das Amendment 138 gestimmt, welches „three-strikes“-Modelle verhindern sollte.
Aber auch ein lupenreiner Richtervorbehalt hätte Defizite. Darauf wurde bereits an anderer Stelle hingewiesen. Das eigentliche Problem ist tatsächlich, dass Netzsperren einen so starken Eingriff in Grundrechte darstellen. Wenn jemand bei einer Zeitung das Urheberrecht verletzt, wird schließlich auch nicht dafür gesorgt, dass die Druckerpresse blockiert wird.
Der Ball liegt jetzt bei den Staaten. Es bleibt abzuwarten wie diese sich – vorbehaltlich der Entscheidung des EP-Plenums – an die Umsetzung machen werden. Immerhin verlangt der Kompromiss ausdrücklich, das Maßnahmen “verhältnismäßig” (”appropriate, proportionate and necessary within a democratic society”) sein müssen.
Wie geht es weiter?
Nun muss der Kompromiss noch vom Plenum des Parlamentes angenommen werden, voraussichtlich zwischen dem 23. und 26. November in Straßburg. Die nächste Auseinandersetzung zu diesem Thema ist beim Thema Anti-Piraterieabkommen (Anti-counterfeiting Trade Agreement (ACTA) zu erwarten, wo – dem Vernehmen nach – ebenfalls solche Sanktionen bei Urheberrechtsverletzungen vorgesehen sind. Hier ist das Parlament bislang gar nicht beteiligt.
Update 9.11.: Die FAQs bei Christian Engström finde ich etwas zu euphorisch: Natürlich wird mit dem nun geschlossenen deal weder Hadopi noch three strikes verhindert. Die inzwischen relativierte Kritik bei HP Lehofer fand ich überzogen. Aber er hat Recht: Natürlich muss man mal kritisch fragen, wieso so viele EU-Rechtstexte inhaltsleere Wiederholungen enthalten. Damit jeder sich am Ende ein Wort rauspicken kann…?
Update 20.11.: Wie Futurezone berichtet, hat der Ministerrat dem Telekom-Paket heute einstimmig zugestimmt. In der nächsten Woche wird das EP abstimmen, und, sofern es zustimmt, wird der Rechtsrahmen dann im Dezember 2009 in Kraft treten, sobald die Vorschriften im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden.
Update 24.11.: Das EP entscheidet hat heute über das “Telekom-Paket” entschieden. Die Mitgliedsstaaten müssen zwar keine Netzsperren einführen, können dies aber tun. Der Branchenverband Bitkom begrüßt bereits die “zu erwartende Rechts- und Planungssicherheit für die nächsten zehn Jahre” auch im Hinblick auf die Breitbandversorgung. Es sei aber rechtlich problematisch, parallel zu bestehenden Urheberrechtsgesetzen durch Netzsperren “eine Art Strafsystem” auf dem Rücken der Provider zu schaffen. Die Zustimmung des EP gilt aber als sicher, seitdem die Einführung von Netzsperren an die Hürde eines “fairen und unparteiischen Verfahrens” gekoppelt ist.
Summary: The European Parliament and the Council of Ministers now have reached an agreement on the telecoms package and the issue of a right to a lawful judge. Fortunately, there will be no access-blocking as to the discretion of providers. However, the text does not necessarily provide for a lawful judge, but a „prior fair and impartial procedure“. The final decision will be taken in Strasbourg at the end of november.














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