Telekom: 101 Benimmregeln für die digitale Welt

Die Deutsche Telekom hat einen Benimm-Ratgeber für das Internet entwickelt, der hier nachzulesen ist (Bericht bei WeltOnline). Dafür hat der Konzern zusammen mit dem Royal College of Art und der Knigge Gesellschaft das Benehmen in der digitalen Welt untersucht.

Abgesehen davon, dass das Thema wirklich nicht neu ist (den Begriff “Netiquette” gibt es mindestens seit 1983), hier optisch (Häkeldeckchen-Stil) und inhaltlich (”Heimlich die Inbox anderer zu durchforsten, ist wie unter deren Bett zu stöbern”) etwas altbacken daherkommt (warum erklärt man nicht einfach, was Datenschutz bedeutet?!), wäre es sehr zu begrüßen, wenn es den Text als E-Book gäbe -  es ist es aber nur für 6,90 € (inkl. Versand) gegen Rechnung zu bestellen. Das sollte eigentlich gegen Benimm-Regel 102 verstoßen.

Netzpolitik.org macht sich dazu Gedanken über einen neuen/alten Trend.

Interpol: Operation “Infra-Red”.

Interpol hat am 5. Juli erneut die Öffentlichkeit im Internet um Hilfe bei der Fahndung nach mutmaßlichen Schwerkriminellen gebeten.

Interpol hat 26 Personen herausgesucht, denen erhebliche Straftaten – Betrug, Millionen-Diebstahl, Kindesmissbrauch, Vergewaltigung oder Mehrfachmord – vorgeworfen werden. Schade nur, dass die Seite noch am gleichen Tag offensichtlich überlastet war.

Enquete: Chancen und Risiken der Digitalisierung.

Am 5. Juli 2010 fand eine Anhörung der Enquete-Kommission “Internet und digitalisierte Gesellschaft“ statt. Thema waren “Chancen und Risiken der Digitalisierung in Deutschland” (stream).

Die Sachverständigen stellten dem Gesetzgeber kein gutes Zeugnis aus. Für Thomas Hoeren von der Universität Münster ist “Selbstregulierung” immer der bessere Weg. Das hätten die “katastrophalen” Versuche mit dem Zugangserschwerungsgesetz, dem Fernabsatzrecht und dem Arbeitnehmerdatenschutz gezeigt. Sie seien “inhaltlich problematisch” und “formal unbrauchbar” gewesen.

Rainer Kuhlen von der Universität Konstanz meinte, dass Gesetze eher “Verhinderungsstrategien” aufbauten, als “mit Informationen in elektronischen Räumen angemessen umzugehen”. Beim Urheberrecht sah er sogar eine “Kommerzialisierung von Wissen”.

Hoeren hat Recht: Das Internet passt nicht zu einer nationalstaatlichen Rechtsordnung. Auch de Maiziére hat es erkannt, aber daraus den Schluss gezogen dass die EU regulieren soll. Eines kann der Gesetzgeber aber tun: Für Selbstregulierung gute Standards setzen.

Lastschriftverfahren: Betrügerisches Gewinnspiel.

Die Landeskriminalämter in Berlin, Nordrhein-Westfalen und Bayern haben kürzlich Festnahmen und Durchsuchungenwegen betrügerischer Gewinnspiel-Angebote unter Ausnutzung des automatisierten Lastschriftverfahrens durchgeführt.

Ein Berliner Unternehmen soll dabei mit verschiedenen sich als Anbieter von Gewinnspielen ausgebenden Callcentern mit Sitz in Nordrhein-Westfalen und in der Türkei zusammengearbeitet haben. Diese sollen in Personal- und Bankdaten vermeintlicher Kunden zur Verfügung gestellt haben, die sie unbefugt Datensammlungen entnommen oder im Verlauf aufgedrängter Telefonate durch geschickte Gesprächsführung erlangt haben sollen.

Das Unternehmen soll dann solange von den Konten der vermeintlichen Kunden abgebucht haben, bis diese sich mit Kündigungen, Widersprüchen und Rückbuchungen zur Wehr setzten. Zum Teil wurden Widersprüche ignoriert und mit der Einschaltung von Inkassobüros zur Beitreibung beantwortet. Ermittelt wird unter anderem wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betruges.

Der Fall zeigt einmal mehr die Schwächen des automatisierten Lastschriftverfahrens und der praktischen Durchsetzung des Datenschutzgesetzes. Das hier gezeigte “Geschäftsmodell” wird auch unter dem Stichwort “Identiätsdiebstahl” problematisiert.

De Maizière: Netzpolitik der Zukunft?

De Maizière hat am 23. Juni eine Rede gehalten, wie er sich die „Grundlagen für eine gemeinsame Netzpolitik der Zukunft“ vorstellt. Mit der Beschreibung des „Phänomen“ Internet hält er sich erstaunlich kurz auf. Es sei ein „fragmentierter Raum des persönlichen, sozialen, geschäftlichen und öffentlichen Lebens“.

Um so länger sind die Ausführungen dazu, wie man es gestalten will. Der Minister ist erkennbar um Antworten bemüht, im Spannungsverhältnis zwischen der „Angst vor unkontrollierbarer Datenmacht“ und der ansteigenden Zahl der Nutzer.

Der Einzelne solle frei, selbstbestimmt und eigenverantwortlich handeln, auch im Internet. Freiheit dürfe aber auch nicht missverstanden werden: Es bedürfe des gegenseitigen Respekts und der Rücksichtnahme („Grundwerte“).

Vier Prinzipien sollen das Miteinander ordnen: Die Anwendung und Durchsetzung bestehenden Rechts habe Vorrang vor neuer Rechtsetzung (1). Solange keine „grundlegend andere Wertung“ erforderlich sei, solange keine Vollzugsdefizite da seien („wegen der internationalen Dimension des Internets“), will er daher so weit wie möglich Analogien zur “Offline-Welt” bilden.

Selbstregulierung habe Vorrang vor neuer Rechtsetzung (2). Unsere Rechtsordnung müsse entwicklungsoffen bleiben und vollziehbar sein (3): „Das Recht hinkt der Technik meist hinterher“. Das Recht schaffe aber auch Raum zum Bedenken und Entscheiden. Er will die „verborgene Vernunft“ darin zum Vorschein bringen. Entwicklungen des nationalen und internationalen Rechts müssten Hand in Hand gehen (4).

Der Staat habe dabei die Aufgabe, Freiheit und Ausgleich zu schaffen, Schutz zu gewährleisten und innovative Angebote zu machen. Sofern die Freiheit im Internet dem Datenschutzrecht „scheinbar“ zuwider laufe, sieht er darin eine „gewaltige Herausforderung“.

Der Einzelne erhalte jedenfalls eine „enorme Datenmacht“. Als Beispiel nennt er das Projekt Google Street View. Aber Bürgerinnen und Bürger besäßen „nicht viel weniger Datenmacht“ als Google selbst. Der Staat müsse Ausgleich schaffen, notfalls auch mit strafrechtlicher Sanktion („bei Verleumdung, Beleidigung und übler Nachrede“).

Auch das Internet kenne Formen der sozialen Kontrolle, aber diese seien insgesamt „weniger ausgeprägt“. Äußerungen im Internet seien „potentiell weltweit öffentlich“, daher müsse dem Internet in bestimmten Bereichen das Vergessen oder zumindest das “Nichtwiederfinden” beigebracht werden („digitales Radiergummi“ und „Verfallsdatum“).

Diensteanbieter sollten dazu beitragen, indem bestimmte markierte Einträge bei den Sucherergebnissen nicht angezeigt („Indexierungsverbot“) und Grundeinstellungen („Respect by default“) dem Einzelnen mehr Rechte einräumten, sich selbst zu helfen.

Die Durchsetzung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen sei zu verbessern, freilich „ohne damit neue Geschäftsmodelle für Abmahnungen zu ermöglichen“. Es brauche zudem ein Recht auf Gegendarstellung, auch als Recht gegenüber den Betreibern von Suchmaschinen, deren Trefferliste zu beeinflussen, bis hin zum Anspruch auf Löschung gegen den Provider.

Es ist ganz deutlich, dass der Minister zur Antwort auf die genannten Herausforderungen nicht nur, aber leider vor allem auf den Staat setzt. Auch die “europäische Ebene” wird immer wieder gesucht. Das will nicht so ganz zu der eigenen Feststellung passen, dass das Internet eine weltweite Öffentlichkeit schafft. Man darf also auf die Vorschläge gespannt sein, die jetzt erarbeitet werden sollen.

Hier ist schon einmal eine Übersicht über die bisherigen Reaktionen auf die Rede.