Präsident Obama ist empört (video). Das oberste Gericht hat überraschend entschieden (Entscheidung 5:4 – übrigens die gleiche Mehrheit wie nach den Wahlen Bush vs. Gore), dass Unternehmen und Lobbyorganisationen aus Gründen der „Meinungsfreiheit“ künftig ihre Kandidaten im Wahlkampf finanziell unterstützen können – und zwar ohne Obergrenze.
Obama befürchtet nun, dass Bürgerinnen und Bürger künftig nicht mehr gleichberechtigt („one man, one vote“) sein werden. Das Bundesparlament wird es nicht leicht haben, das Urteil zu „reparieren“, denn es betrifft die Gesetze in der Hälfte aller Bundesstaaten.
In Deutschland steht das Prinzip “one man, one vote” im Grundgesetz: „Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt“ (Art. 38 GG). Eine Obergrenze für Spenden gibt es nicht.
Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu mehrfach festgestellt: Öffentliche Parteienvollfinanzierung darf nicht sein, die Erstattung muss sich nach Erfolg der Parteien richten. Private Spenden sind grundsätzlich zulässig, müssen aber gemäß Parteiengesetz möglichst transparent verbucht werden (nur so kam die Spende an die FDP heraus).
In diesem Zusammenhang werden ein Lobbyistenregister und Strafbarkeit der Abgeordnetenbestechung diskutiert. Zunehmend gehen Lobbyisten aber dazu über, sich direkt in die Ministerien zu begeben. Hier hat auch Deutschland Nachholbedarf (vgl. LobbyControl).
Summary: The Supreme Court decision CITIZENS UNITED v. FEDERAL ELECTION COMMISSION may have heavy impact on US democracy. It is heavily disputed among constitutional lawyers because of its activist ruling, narrow majority and consequences, however, it will not be easy for congress to “repair” it, as it affects laws of a number of states. Interestingly, the situation in germany is not so different. There is no limit for donations and laws that provide for more transparency in the law-making are still missing.














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