BAG: Recht auf Zugang zum Netz.

Unternehmen müssen ihrem Betriebsrat einen Internetzugang zur Verfügung stellen. Das gilt jedenfalls dann, wenn keine erheblichen Kosten entstehen. Der Zugang zum weltweiten Netz gehöre heutzutage zu der notwendigen Informations- und Kommunikationstechnik, die der Arbeitgeber bereitstellen müsse, urteilte das Bundesarbeitsgericht (Az: 7 ABR 79/08).

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