Vorratsdatenspeicherung für alle Anbieter?

In einem heute veröffentlichten Offenen Brief an Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) fordert der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, nicht-kommerzielle Internet-Hotspots und E-Mail-Dienste von der Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung auszunehmen.

EU-Kommission und Bundesregierung sind bislang unterschiedlicher Auffassung, wer zur Speicherung verpflichtet ist.

Während nach Ansicht der Bundesregierung auch nicht-kommerzielle Dienste verpflichtet sind, Verbindungsdaten zu protokollieren, sind nach Auffassung der EU-Kommissarin Viviane Reding nur solche Anbieter verpflichtet, deren Angebot eine „Verbindung zu einer Tätigkeit wirtschaftlicher oder kommerzieller Art“ aufweise.

Update 13.11.: Bislang hat das Ministerium nach Auskunft des AK Vorrat noch nicht auf die Anfrage reagiert.

Update 25.11.: Das Ministerium ist gesprächsbereit und offenbar in der Tendenz offen, nicht-kommerzielle Anbieter auszunehmen.

Am 15. Dezember 2009 wird das Bundesverfassungsgericht über mehrere Verfassungsbeschwerden gegen die umstrittene verdachtslose Protokollierung der Verbindungs-, Standort- und Internetzugangsdaten aller Bürgerinnen und Bürger verhandeln.

Summary: The Working Group on Data Retention (AK Vorratsdatenspeicherung) is asking the secretary of state for trade and industry to except non-commercial services from data retention. The european commission and the german administration do so far disagree on this issue. On december 15, the constitutional court will hold a public hearing on the issue of data retention as such.

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