Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat heute entschieden, dass die Sicherungsverwahrung nicht nachträglich verlängert werden darf, wenn dies über die zulässige Höchstdauer zur Tatzeit hinaus geht.
Sicherungsverwahrung bedeutet das “Wegsperren” besonders gefährlicher Straftäter. Sie ist beliebte Spielwiese für law-and-order Politiker, dient aber auch als Paradebeispiel für Günther Jakobs umstrittenes “Feindstrafrecht“.
Hintergrund des aktuellen Urteils ist eine Klage gegen die Streichung der Höchstdauer 1998 (BGBl. I S. 160). Der Betroffene konnte zum Zeitpunkt seiner Verurteilung noch nichts von der Streichung ahnen. Im Strafrecht gilt aber das Rückwirkungsverbot. Während das Bundesverfassungsgericht die Streichung noch mit den Unterschieden zwischen repressiver Strafe und präventiver Sicherungsverwahrung als gerechtfertigt angesehen hatte, erkannte der EGMR hier keinen Unterschied.
Kritisch merkte das Gericht an, dass derzeit in Deutschland keine ausreichende psychologische Betreuung speziell für die Bedürfnisse von Häftlingen in der Sicherungsverwahrung angeboten wird. Eines der hierfür verantwortlichen Länder forderte umgehend, Rechtsmittel einzulegen. Oppositionspolitiker verlangen hingegen eine Reform der Sicherungsverwahrung.
Das Justizministerium prüft nun, ob die Große Kammer angerufen werden kann. Solange ist das Urteil vielleicht richtig, aber noch nicht rechtskräftig.
Update: Der Bundesgerichtshof hat derweil umgehend eine für heute angekündigte Entscheidung zur Sicherungsverwahrung auf den 13. Januar 2010 verschoben.
Update 21.12.: Einschätzung zum Urteil und Interview im Tagesspiegel.
Update 29.12.: Es wurde offenbar noch eine weitere Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingereicht, in der es um Maßregeln der Besserung und Sicherung in Deutschland geht.
Summary: The European Court of Human Rights ruled that retroactive extension of a prisoner’s preventive detention is contrary to the european convention on human rights. Before, the german constitutional court had decided that is was in accordance with the german constitution. German opposition demands reforms of the law, whereas the ministry of justice is rather considering to appeal to the grand chamber.














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