Archive for the 'Menschenrechte' Category

SWIFT in Kraft: Sommerschlussverkauf der Grundrechte.

Heute tritt die Regelung zur Übermittlung von Bankdaten nach Übersee in Kraft. Das SWIFT-Abkommen erlaubt es US-Geheimdiensten Überweisungen von europäischen Bankkunden zu prüfen, um nach Terroristen zu fahnden (was übrigens bereits seit 2001 ohne Rechtsgrundlage praktiziert wird).

Übermittelt werden der Name des Absenders und des Empfängers, die Kontodaten, die Summe und der Verwendungszweck. Betroffen sind alle Zahlungen, die europäische Bürger und Unternehmen mit Staaten außerhalb der EU tätigen: Überweisungen bei Internet-Käufen oder an ein Reisebüro in Übersee.

Kritisiert wird die Speicherdauer der Daten von fünf Jahren. Nachdem der Text nachgebessert wurde, stimmte das EP Anfang Juli zu. Anfragen der USA werden jetzt (ausgerechnet!) von Europol kontrolliert. Nach fünf Jahren verlängert sich der Vertrag automatisch jeweils um 12 Monate, solange bis die USA oder die EU kündigen.

Nach Ansicht der Regierung kann es sich Deutschland “nicht leisten, auf Erkenntnisse aus dem US-Terrorist Finance Tracking Program (TFTP) zu verzichten”. Die Erkenntnisse sind dagegen bisher eher erbärmlich: Bis 2008 wurden gerade einmal 8 953,07 bzw. 203,93 Euro eingefroren, 2009 wurden wieder 203, 93 Euro genannt (vermutlich der gleiche Vorgang).

Die EU arbeitet nun an einem eigenem Kontrollsystem, obwohl Abfragen ohne jeden Verdacht nach innerstaatlichem Recht in einigen Ländern (wie Deutschland) bisher nicht zulässig sind. Ein Beispiel dafür, wie schlecht es um den Datenschutz auf EU-Ebene bestellt ist.

CCC: 11 Forderungen für ein lebenswertes Netz

Der Chaos Computer Club (CCC) hat elf Thesen zur Netzpolitik formuliert und stellt sie zur Diskussion. Vergleicht man sie mit den 14 Thesen von Bundesinnenminister Thomas de Maizière, dann wird deutlich, dass der CCC nicht nur auf weniger Staat setzt, sondern vor allem auf mehr Bürgerrechte für den Einzelnen (Grundrecht auf Netzzugang, Netzneutralität, Recht auf Anonymität und Datenschutz, Informationsfreiheit bei öffentlichen Daten).

Einige der Forderungen wären wohl eher durch einfache Gesetze zu regeln, weil sie überwiegend die Beziehungen von Privaten untereinander betreffen (Profilbildung über Menschen verhindern, Zugangsprovider haften nicht für die Daten ihrer Kunden, neue Urheberrechtgesetzgebung und Absage an Softwarepatente, Whistleblower-Schutz) oder weil sie sich an die Verwaltung richten (Transparente Vergabe von IT-Großprojekten).

Interessant finde ich die Einschätzung, dass der Entzug des Netzzugangs als eine “Strafe” gesehen wird. So wird das bisher nicht diskutiert. Weniger gut gefällt mir die Forderung nach “empfindlichen Strafen” für die rechtswidrige Weitergabe von Daten und Datenmißbrauch. Gemeint ist wohl, dass die schon bestehenden Straftatbestände im BDSG nicht konsequent genug verfolgt werden.

Die Forderung, dass Zugangsprovider und Betreiber von Webseiten “nur in schwerwiegenden Kriminalfällen” die persönlichen Daten ihrer Kunden und Benutzer offenbaren dürfen, ist ebenfalls heikel. Umgekehrt wird doch ein Schuh daraus: Wenn etwas nicht “schwerwiegend” ist, aber derzeit bestraft wird – dann gehören diese Straftatbestände eben entkriminalisiert und abgeschafft.

Solange es sie aber gibt, müssen sie angewendet werden, und zwar auch im Netz.

PS. weniger ernst, aber nicht weniger tiefgründig sind die 42 finale Thesen zum Internet von zeitweise. Zitat: “Doch das Netz zu bekämpfen ist so schwer wie ein Loch im Ozean zu stopfen.”

Fall Brunner: Fall des “schneidigen” Notwehrrechts?

Egal ob das Opfer – wie zuletzt spekuliert wurde – vorher provoziert wurde bzw. zuerst zugeschlagen hat, der Fall zeigt schon jetzt, wie schnell Gewaltanwendung eskaliert. Schon berichtet ein TAZ-Redakteur freimütig, wenn auch anonym, wie er selbst einmal zuschlug.

Unser “schneidiges” Notwehrrecht verlangt kein “Weichen” vor dem Unrecht. Ich muss also nicht erst auf die Polizei warten, aber zuschlagen doch bitte erst dann, wenn der andere jemand angreift. Man darf auch zu Gunsten eines anderen helfen, wenn der angegriffen wird (Nothilfe). Aber es muss ein ANGRIFF sein, eine bloß vermuteter Angriff oder eine Belästigung reichen nicht.

Wenn der andere (absichtlich) provoziert, kann es unter Umständen auch so sein, dass man als erster zuschlagen darf. Möglicherweise verliert der andere dann sein Recht, sich legal dagegen zu wehren. Aber man kann sich damit tatsächlich auch selbst strafbar machen. Daher gilt als Faustregel: Man muss keinen Angriff dulden, aber man darf sich auch nicht immer provozieren lassen.

Enquete: Chancen und Risiken der Digitalisierung.

Am 5. Juli 2010 fand eine Anhörung der Enquete-Kommission “Internet und digitalisierte Gesellschaft“ statt. Thema waren “Chancen und Risiken der Digitalisierung in Deutschland” (stream).

Die Sachverständigen stellten dem Gesetzgeber kein gutes Zeugnis aus. Für Thomas Hoeren von der Universität Münster ist “Selbstregulierung” immer der bessere Weg. Das hätten die “katastrophalen” Versuche mit dem Zugangserschwerungsgesetz, dem Fernabsatzrecht und dem Arbeitnehmerdatenschutz gezeigt. Sie seien “inhaltlich problematisch” und “formal unbrauchbar” gewesen.

Rainer Kuhlen von der Universität Konstanz meinte, dass Gesetze eher “Verhinderungsstrategien” aufbauten, als “mit Informationen in elektronischen Räumen angemessen umzugehen”. Beim Urheberrecht sah er sogar eine “Kommerzialisierung von Wissen”.

Hoeren hat Recht: Das Internet passt nicht zu einer nationalstaatlichen Rechtsordnung. Auch de Maiziére hat es erkannt, aber daraus den Schluss gezogen dass die EU regulieren soll. Eines kann der Gesetzgeber aber tun: Für Selbstregulierung gute Standards setzen.

Rede von Gauck im Deutschen Theater

Joachim Gauck, der Kandidat für das Amt des Bundespräsidenten, hat am 22. Juni 2010 im Deutschen Theater eine bemerkenswerte Rede gehalten. Mir hat sie gefallen, daher fasse ich die Rede hier kurz zusammen.

Er schildert darin seine persönlichen Erfahrungen mit dem Phänomen der „Freiheit“. Aufgewachsen als Kriegskind in der DDR („Im eigenen Land trug die Freiheitsliebe einen Tarnanzug“), habe er das Fehlen von Freiheit kennen gelernt, und gelernt, das Widerstand Voraussetzungen brauche („Widerstand IST nicht Widerstand WIRD“).

Bevor die Diktatur überwunden worden sei, habe man zunächst „Angst und Resignation“ überwinden müssen. Angst vor der Freiheit habe den schmerzlichen Prozess der Aufklärung und Säkularisierung auf dem Weg in die Moderne immer begleitet, und war auch bald wieder da. „Machtvolle Fluchttendenzen“ nennt er das, um die „unerträgliche Last der Eigenverantwortung“ los zu werden.

Heute kehre die Angst im Zeichen der „Krise“ wieder. Manche zweifelten an der Demokratie, andere an der Marktwirtschaft. Gauck warnt vor der Flucht aus der Verantwortung, die uns die konkreten Probleme zu lösen aufgebe. Er verlangt „Mut“: Es gebe Regeln und Instanzen, die Regelverstöße ahnden.

Nicht einfach „Fürsorge“, sondern eine Freiheit, die sich ans Gemeinwohl binde, schaffe die sozialen und ökonomischen Voraussetzungen („Entwicklungsmöglichkeiten“) für eine möglichst große Chancengleichheit. Eine solidarische Gesellschaft sei auch eine aufnehmende und einladende Gesellschaft.

Gauck verlangt nicht nur Mut, sondern auch „deutlich mehr Entschlossenheit“, beispielsweise bei der Zukunftsfrage des Klimaschutzes. Die Menschen hätten immer eine Wahl:

„Wer Ja sagt zu seiner Freiheit, wer sie nicht nur will, sondern lebt, dem fließen Kräfte zu, die ihn und diese Welt verändern.“

In der Presse wurde Gauck für diese Rede, auch weil sie so persönlich ist, bereits gefeiert (SZ: “eckt bei allen an und doch können sich alle mit ihm identifizieren”, WELT: “ergreifende Schlusspassage”). Das Amt des Bundespräsidenten kommt bekanntlich ohne klassischen Wahlkampf aus, aber es würde allen Kandidaten und auch der Kandidatin gut anstehen, wenn sie genauso offen und transparent ihre Motive darlegen würden, wie Gauck es hier getan hat.

Nachtrag: Eine entsprechende Rede von Christian Wulff dürfte es aber wohl nicht vor dem 3. Oktober geben: “Sollte ich gewählt werden, will ich meine erste programmatische Rede am Tag der Deutschen Einheit in Bremen halten” (Quelle: Welt online).